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Freikirchen
Die Anfänge der Freikirchen führen in Deutschland zum Teil in die Reformationszeit zurück. Die Freikirchen unterscheiden sich von den anderen Kirchen vor allem durch ein bestimmtes Kirchen- und Gemeindeverständnis und durch ihren Frömmigkeitsstil. Die Aufnahme in die Gemeinschaft erfordert eine bewusste Glaubensentscheidung. Rechtlich und organisatorisch vertreten die Freikirchen dem Staat gegenüber das Prinzip der Selbstfinanzierung und Selbstverwaltung und verzichten daher darauf, dass die Kirchensteuer für sie vom Staat eingezogen wird. In Deutschland umfassen die Freikirchen im Vergleich zur evangelischen und römisch-katholischen Kirche nur eine kleine Zahl von Mitgliedern. Im weltweiten Maßstab sind es jedoch im Einzelfall zahlenmäßig große Kirchen.
Zur Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) gehören:
* Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland KdöR
* Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland KdöR
* Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland KdöR
* Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR
* Evangelisch-methodistische Kirche KdöR
* Die Heilsarmee in Deutschland KdöR
* Kirche des Nazareners e.V.
* Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden GmbH
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