Als das Gewissen (lat.: conscientia = Mitwissen) wird die innere Instanz jedes Menschen bezeichnet, die ihm die Grenzen seiner Freiheit aufzeigt: Hier beginnt seine eigene Verantwortung, ab hier entscheidet er sich z. B. für das Böse und tut etwas, von dem zumindest er selbst weiß, dass er "gegen sein Gewissen", gegen seine innere Stimme handelt.
Biblisch gesprochen handelt es sich beim Gewissen um "das Herz, in das der Wille Gottes geschrieben ist“ (vgl. Röm 2,15). Die Überzeugung der eigenen inneren Verantwortlichkeit wird auf dem Weg der Erziehung und durch fortschreitende Lebenserfahrung herausgebildet, sie entwickelt sich und reift heran. Die katholische Kirche beispielsweise verlangt bei Entscheidungen (z. B. wenn es um die eigene Entscheidung in Fragen vorgegebener kirchlicher Gebote geht) eine gründliche Prüfung des eigenen Gewissens, d.h. ein sorgfältiges Abwägen der Argumente für oder gegen die jeweilige Entscheidung und ihre Konsequenzen. Grundsätzlich steht über einem geprüften Gewissen keine andere Instanz.
Das Gewissen kann zu Entscheidungen kommen, die von der Mehrheit nicht geteilt werden. Manche Gewissensentscheidungen genießen einen besonderen Schutz: Wenn etwa jemand den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert, steht im die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten, offen. |