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Kommunion
Die Kommunion (lat. communio) an Leib und Blut Christi bezeichnet und bewirkt die sakramentale Gemeinschaft zwischen Christus und dem Gläubigen sowie der Gläubigen miteinander.
Der Bischof, Priester, Diakon, Akolyth oder Kommunionhelfer/in reicht den Gläubigen Christus selbst unter den Gestalten von Brot und Wein - die Gläubigen erhalten gewöhnlich nur die konsekrierte Hostie.
Voraussetzung für den würdigen und fruchtbringenden Empfang der Kommunion ist der bereits erfolgte Empfang der Taufe und das Leben in der Taufgnade (heilig machende Gnade) sowie das Bekenntnis des katholischen Glaubens und die rechte Absicht des Empfangs.
Im äußeren Bereich ist das Freisein von rechtlichen Hindernissen nötig sowie die Einhaltung der eucharistischen Nüchternheit: D.h. innerhalb einer Stunde vor dem Empfang der Kommunion soll der Gläubige keine festen oder flüssigen Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen. Für Kranke, Alte und bei akuter Schwäche gelten Ausnahmen. Wasser gegen den Durst und Heilmittel (Medikamente) sind immer erlaubt.
Oft wird auch der feierliche erste Kommunionempfang der Kinder - die Erstkommunion - verkürzt "Kommunion" genannt.
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