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Papst
Der Papst ist historisch betrachtet zunächst der Bischof von Rom. Außerdem ist er Stadthalter Jesu Christi, Nachfolger des Apostelfürsten Petrus, das Oberhaupt der allgemeinen (griechisch = "katholischen") Kirche, Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz Rom und Souverän des Staates Vatikanstadt". Auf den Titel "Patriarch des Abendlandes" verzichtete der derzeitige Papst Benedikt XVI im Frühjahr 2006 u. a. aus historischen und theologischen Realismus und mit Rücksicht gegenüber den orthodoxen Kirchen.
Der Titel Papst leitet sich ab von "papa", ursprünglich verwendet für Äbte, Bischöfe und Patriarchen und wurde dann im Westen für den Bischof von Rom reserviert.
Der Papst gilt als Nachfolger des Apostels Petrus, der der erste Bischof von Rom war. Auf dessen Sonderrolle im Kreise der Apostel gründet sich letztlich auch die Sonderstellung des Papstes unter seinen Mitbischöfen. Innerhalb des hierarchischen Aufbaues der katholischen Kirche nimmt der Papst - zusammen mit den Bischöfen der Weltkirche - die oberste Leitungsgewalt ein. Ihm obliegt die Letzt-Verantwortung für die Kirchenleitung, weswegen nach katholischem Recht auch kein Konzil über dem Papst stehen kann oder ihn einfach absetzen kann (außer etwa bei Geisteskrankheit). Auf die Lehre in Glaubens- und Sittenfragen bezogen zeigt sich diese Überzeugung in der "Unfehlbarkeit" des Papstes. Sie meint nicht etwa, dass der Papst sich nicht auch irren könnte - selbst in Glaubensfragen. Wenn er aber "in aller Form" (man sag dazu "ex cathedra") eine in der Gesamtkirche überlieferte und geglaubte und von der großen Mehrheit der Bischöfe bestätigte Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt, dann gilt dies als verbindliche und irrtumsfreie Lehre - die allerdings offen bleibt für erklärende, weiterführende und vertiefende Interpretationen. Sonst würde sich die Kirche immerfort in Fragen der Lehre aufreiben. Der Papst wird durch das Kardinalskollegium in geheimer Wahl gewählt.
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